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Revisionsdienstleistungen im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG)
Unser Zulassungsgesuch als Revisionsexpertin wurde am 11. Dezember 2007 durch die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde gutgeheissen. Mit der Zulassungsnummer 500007 sind wir sprichwörtlich im Besitz der "Lizenz zum Prüfen".
Unser Unternehmen ist ab dem 1. Januar 2008 zugelassen, sowohl eingeschränkte Revisionen als auch ordentliche Revisionen durchzuführen. Zudem sind wir weiterhin zugelassen, sämtliche Prüfungsdienstleistungen anzubieten, die die besondere Befähigung gemäss der entsprechenden Verordnung voraussetzen.
Informationen zum neuen Revisionsrecht und der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB finden Sie nachstehend auf unserer Homepage oder unter Revisionsaufsichtsbehörde.
neues Revisionsrecht neues Revisionsaufsichtsgesetz
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